Duldung für Flüchtlinge in Ausbildung (31.07.2015)

  1. Duldung für Flüchtlinge in Ausbildung (31.07.2015)

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Abgelehnte Asylbewerber können in Thüringen künftig eine Duldung bekommen, um eine Berufsausbildung zu machen. Damit will die Landesregierung den Thüringer Unternehmen mehr Rechtssicherheit für Ausbildungsverhältnisse geben. Juliane Kemnitz vom Thüringer Flüchtlingsrat schätzt die Regelung zurückhaltend positiv ein:

Ja, das ist auf jeden Fall ein Anfang, aber das reicht noch lange nicht.

Der Thüringische Erlass nimmt eine bundesweite Regelung vorweg, die demnächst in Kraft treten soll. Juliane Kemnitz vom Projekt „Bleib dran“ des Thüringer Flüchtlingsrates sieht aber noch einige Probleme: zum Beispiel die Altersbegrenzung:

Die Regelung ist ja derzeit, dass sie nur für junge Menschen gilt, die vor oder bis zu ihrem 21. Lebensjahr die Ausbildung beginnen, da kann man sich schon überlegen, das betrifft ’ne ganz kleine Gruppe, für die das überhaupt ’ne Chance gerade ist.

Nach der Thüringischen Regelung werden abgelehnte Asylbewerber für ihre Ausbildung zunächst für ein Jahr geduldet, danach verlängert sich die Duldung, wenn sie das erste Ausbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Forderungen der Wirtschaft in dem Bereich sind ja auch schon viel weitergehender, also die sagen, dass natürlich mindestens für die Zeit der Ausbildung ’ne Sicherheit für den Auszubildenden sowie für den Ausbildungsbetrieb natürlich bestehen muss, dass jemand seine Ausbildung auch zu Ende machen kann.

Viele Unternehmen suchen händeringend nach Azubis, aber sie benötigen auch über die Ausbildung hinaus Sicherheit, dass ihr neuer Mitarbeiter bleiben kann, erklärt Juliane Kemnitz:

Wenn die da ’ne top ausgebildete Fachkraft haben, ne, nach drei Jahren ist man ja auch in so’m Betrieb integriert und irgendwie Teil der Belegschaft, und es dann heißt: „Und jetze gehen sie zurück in Ihr Herkunftsland“ – Das wird nicht so zu halten sein.

Der Flüchtlingsrat fordert deshalb die Landesregierung in Erfurt auf, die Regelung auszubauen; auch, was die Deutschkurse angeht:

Die Hausaufgabe, die die Thüringer Landesregierung da vor sich hat, ist die Möglichkeiten, die Sprache zu lernen während des Asylverfahrens, halt auszubauen und da nicht zu warten auf die Regelung des Bundes, und den Menschen somit überhaupt die Möglichkeit, ’ne Ausbildungsreife zu erreichen, herzustellen.

Stefan Erbe, Evangelische Redaktion